Nach der Bestandsaufnahme wurden die einzelne Unternehmen und damit die Unternehmensgruppe bewertet. erbschaftsteuerliche Risiken wurden ermittelt. Die Planung erfolgt wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen, damit es nicht zum Entfall der Begünstigungsmöglichkeiten kommen kann. Für alle aktuellen und künftigen Gesellschafter wurden Testamente, Eheverträge und ein angepasster Gesellschaftsvertrag entworfen. Ergänzt wurden diese Struktur durch Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie Patientenverfügungen.