In Abstimmung mit der Ehefrau des Testierenden ein Nachfolgekonzept in Form eines Testaments entwickelt. Zur Vermeidung von möglichen Konflikten wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, der den Nachlass an die im Testament bestimmten Personen verteilen soll. Sämtliche vorbereitenden Handlungen, wie Veräußerung von Fondsanteilen, Ablösung von Verbindlichkeiten etc. werden vom Testamentsvollstrecker durchgeführt, bevor der verbleibende Nachlass an die Erben und Vermächtnisnehmer ausgekehrt wird.