- Erarbeitung des Testaments mit dem Mandanten mit Einsetzung Testamentsvollstreckung
- Eintritt des Erbfalls
- Übernahme der Testamentsvollstreckung
- Kommunikation mit dem Nachlassgericht
- Information und Abstimmung mit den Erben
- Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Umsetzung der Vorgaben des Erblassers im Rahmen der Testamentsvollstreckung, insbesondere die Nachlassverwertung und Verteilung an die Berechtigten im Sinne des Erblassers