Nach der Bestandsaufnahme wurden einzelne Unternehmen in eine andere Rechtsform überführt. Wichtig war es, die Umstrukturierung möglichst steuerneutral durchzuführen. Es wurde ein steuerliches Konzept entwickelt, teilweise Einzelfragen im Rahmen einer verbindlichen Auskunft mit dem Finanzamt im Vorfeld verbindlich geklärt. Sämtliche erforderlichen Verträge wurden gestaltet und gemeinsam mit dem beurkundenden Notar umgesetzt. Die aus steuerlicher Sicht einzuhaltenden Fristen und Voraussetzungen werden überwacht.