Für Freiberufler

Gute Beratung – von Anfang an

Da für Freiberufler im Vergleich zu Gewerbetreibenden andere Regeln bei Steuer- und Buchhaltungspflichten gelten, bieten wir speziell auf diese Unternehmer zugeschnittene Beratungsleistungen aus einer Hand und unterstützen Sie in allen steuerlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekten.

Wir klären Ihren freiberuflichen Status

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und unterliegen weniger Auflagen, z.B. bei der Buchhaltungspflicht. Ob eine Tätigkeit den freien Berufen zuzuordnen ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall und mittels Einordnung in bestimmte Kategorien, z.B. Heilberufe, naturwissenschaftlich-technische Berufe, Kulturberufe oder Berufe gemäß des Katalogs freier Berufe (§18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Wir checken Ihr Geschäftsmodell

Wir überprüfen Ihr Geschäftsmodell hinsichtlich gewerblichen Anteilen und den resultierenden steuerrechtlichen Aspekten, unterstützen Sie bei einer sauberen Trennung von gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten und finden für Sie eine Lösung, die das Finanzamt akzeptiert und einfach zu verwalten ist. Je besser Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit von gewerblicher Tätigkeit trennen, desto mehr profitieren Sie von den Steuervorteilen des Freiberuflers im Hinblick auf die Gewerbesteuer.

Wir klären wichtige Fragen

Wir haben die Antworten auf alle ”klassischen“ Fragen von Freiberuflern, z.B. die private Fahrzeugnutzung des PKWs oder die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers im Home-Office. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Investition und Finanzierungen beratend zur Seite.

Unsere Leistungen:

  • Wir bieten Freiberuflern
    • Lohnbuchhaltung
    • Finanzbuchhaltung
    • Steuerberatung
    • Betriebswirtschaftliche Beratung
    • Rechtsberatung
  • Wir klären Ihren steuerlichen Status
    • Katalog- bzw. Katalogähnliche Berufe
    • Bewertung durch das Finanzamt
  • Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell
    • Gewerbesteuer-Risiken vermeiden
    • Trennung freiberufliches von gewerblichem Einkommen
    • Prüfung Ihrer Tätigkeit hinsichtlich Unternehmer- bzw. Arbeitnehmer-Ähnlichkeit
  • Wir klären wichtige Fragen
    • Absetzbarkeit des Home-Office
    • Nutzung / Absetzung des privaten Fahrzeugs
    • Investitionen und Finanzierungen