Nach dem Tod eines Unternehmers verbleibt ein Nachlass bestehend aus Immobilien, Wertpapierdepots, weiteren Vermögensgegenständen sowie einer Rentenverpflichtung. Der Nachlass steht einer Erbengemeinschaft zu, die aus mehreren Personen besteht. Über die Verwaltung des Nachlasses besteht zwischen den Miterben keine Einigkeit. Es folgen langjährige, auch gerichtliche und kostspielige Streitigkeiten. Es soll ein Weg gefunden werden, künftige Auseinandersetzungen zu vermeiden und die bestehende Rentenverpflichtung zu sichern.