In steuerlichen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichten sichert eine zielgerichtete Wahrung Ihrer Rechte die steuerlichen Interessen Ihres Unternehmens. Wir akzeptieren nicht ohne weiteres die seitens der Finanzverwaltung geschilderten Probleme, sondern halten mit unserer Expertise, viel Feingefühl und neuen Aspekten dagegen. Wir meinen: Abwehrberatung ist immer auch eine Chance zu neuen und individuellen Lösungen Ihrer Steuerprobleme – damit Sie sorgenfrei in die Zukunft blicken können. Unsere Expertise beinhaltet auch die Erstellung von Selbstanzeigen und die Vertretung in Steuerstrafsachen.
Unsere Leistungen:
- Interessenvertretung und -durchsetzung
- Betreuung von Außenprüfungen
- Steuerstrafrecht